Erklärung von drei Beschuldigten in einem der § 129a- Verfahren gegen die militante gruppe (m.g.)

Berlin, 12.08.2007

Am Morgen des 31.07.2007 durchsuchte das BKA auf Anweisung des Generalbundesanwaltes unsere Wohnungen. Der Vorwurf lautet auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung namens militante gruppe (m.g.) nach §129a.

Erst jetzt haben wir erfahren, dass das Ermittlungsverfahren gegen uns schon seit knapp einem Jahr läuft. Mit Hilfe dieses Verfahrens haben das BKA und andere Bundesbehörden unsere Privatsphäre bis in intimste Bereiche detailliert ausgeforscht. Betroffen von der Überwachung sind unsere Lebenspartnerinnen, unsere Freunde, unsere Familien sowie unsere Kolleginnen und Kollegen. Unser langjähriger Freund und Kollege Andrej H. wurde verhaftet. Der Vater dreier Kinder befindet sich seitdem in Untersuchungshaft in Berlin Moabit.

Diese massiven Angriffe auf unsere bürgerlichen Rechte begründet die Bundesanwaltschaft im Haftbefehl mit einer Reihe von empörenden Konstruktionen.

Aus den wenigen uns bisher vorliegenden Unterlagen entnehmen wir folgende Vorwürfe gegen uns:

  • Zwei von uns hätten wissenschaftliche Publikationen verfasst, die angeblich „Schlagwörter und Phrasen enthalten, die in Texten der ‘militante(n) gruppe‘ gleichfalls verwendet werden.“ Außerdem attestiert uns die BAW, über die „intellektuellen Vorausetzungen“ zu verfügen, welche für das Verfassen von Anschlagserklärungen der m.g. nötig seien.
    Weiterhin geht die BAW davon aus, dass uns Biblioheken zur Verfügung stünden, die wir zu Recherchen nutzen können. Außerdem habe sich Andrej bei der Vorbereitung der Proteste gegen den G8 mit einer Thematik befasst, die auch von der m.g. als Begründung für Anschläge verwendet werde.

  • Einem von uns wird darüber hinaus vorgeworfen, journalistisch über eine öffentliche Konferenz berichtet zu haben, auf der Referenten über einen Anschlag im Jahr 1972 diskutierten. Einige Monate zuvor soll die m.g. dieses Ereignis ebenfalls erwähnt haben. Dies spreche nach Ansicht der BAW für die Mitgliedschaft des Autoren in der m.g..
  • In zwei Fällen wirft uns die BAW Kontakte zu Personen vor, die in einem anderen - bislang ergebnislosen - 129a Verfahren gegen die m.g. beschuldigt werden. Beide Kontakte haben vor allem beruflichen Charakter. Vorgeworfen werden uns allen darüber hinaus „vielfältige Kontakte auch in die linksextremistische Szene von Berlin“. Dass wir auch ungezählte Kontakte zu politischen Parteien, Bürgerinitiativen, zu Gewerkschaften und sozialen Bewegungen pflegen, wird nicht erwähnt.

Aus diesen Vorwürfen ergibt sich für uns:

Wer wissenschaftliche und journalistische Publikationen zu bestimmten Themen verfasst und Bibliotheken nutzt, macht sich verdächtig. Wer Kontakt zu Menschen hat, die die BAW für verdächtig hält, macht sich auch verdächtig. Wer versucht, sein Recht auf Privatsphäre und Anonymität aktiv zu schützen, macht sich durch die Ausübung dieses Rechtes ebenfalls verdächtig. Kommen bei einem Personenkreis alle drei Verdachtsmomente zusammen, muss es sich in dieser Logik um eine terroristische Vereinigung handeln.

So absurd das klingen mag, aber die Folgen für unseren Alltag sind verheerend: Seit einem Jahr werden unsere Telefone abgehört, alle E-Mails überwacht, unsere gesamte Internet-Nutzung protokolliert, unsere Wohnungen werden beobachtet, unsere Bewegungen anhand der Handy-Daten aufgezeichnet. Möglicherweise wurden Spitzel auf uns angesetzt. Ausgeforscht wurden auch Lebenspartnerinnen, Freunde, Kolleginnen und Kollegen und unsere Familienangehörigen. Das gesamte Ausmaß der Bespitzelung können wir bisher unmöglich überschauen.

Während wir noch auf freiem Fuß sind, wird unser Freund und Kollege Andrej H. aufgrund gleicher Beschuldigungen gefangen gehalten. Er sitzt unter verschärften Haftbedinungen in Einzelhaft, kann seine Familie nur alle zwei Wochen für eine halbe Stunde sehen und mit Besuchern nur durch eine Trennscheibe reden.

Diese Art der Gesinnungsschnüffelei hat in Deutschland eine lange Geschichte. Als ehemalige DDR-Bürger sind wir dafür besonders sensibilisiert.

Wir fordern die sofortige Einstellung des Strafverfahrens nach 129a StGB, die Herausgabe und Löschung aller erhobenen Daten und die Entlassung aller Beschuldigten aus der Untersuchungshaft. Das gilt auch für die drei wegen versuchter Brandstiftung Festgenommenen. Denn diese dürften in einem rechtsstaatlichen Verfahren gar nicht in Untersuchungshaft sitzen, da keinerlei Fluchtgefahr besteht. Ihre Inhaftierung ist nur aufgrund der Konstruktion einer terroristischen Vereinigung möglich geworden.

Das gesamte Verfahren ist ein Skandal. Es macht deutlich: der Ermittlungsparagraph 129a gehört abgeschafft.

Berlin, 12.08.2007

Für die Beschuldigten im Verfahren:
RA Wolfgang Kaleck
Immanuelkirchstraße 3-4
10405 Berlin – Prenzlauer Berg
Tel. 030 - 44679218