G-8-Gegner klagen gegen Demo-Verbot

net-tribune 17. Mai 2007

Rostock - Kritiker des G-8-Gipfels werden gegen das umfassende Versammlungs- und Demonstrationsverbot für Anfang Juni in der Region um Heiligendamm klagen. Ein Sprecher der “Gipfelsoli Infogruppe” sagte am Mittwoch auf Anfrage, das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach das Recht bestätigt, dort zu protestieren, wo der Adressat des Protestes die Kritik auch hören könne. Am bekanntesten sei das so genannte Brokdorf-Urteil von 1985. Die Klage solle spätestens am Montag beim Schweriner Verwaltungsgericht eingereicht werden. Auch die Globalisierungskritiker von Attac erwägen eine Klage.

Das Versammlungsverbot sei ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, sagte auch Lea Voigt, Sprecherin der “Kampagne Block G8″. Aber selbst wenn das Versammlungsverbot gerichtlich bestätigt werden sollte, würden “Tausende von Menschen” sich von einem Akt des zivilen Ungehorsams nicht abhalten lassen. Von dem Versammlungsverbot sind vor allem ein für den 7. Juni nach Heiligendamm geplanter Sternmarsch, mehrere kleinere Kundgebungen am 13 Kilometer langen Sicherheitszaun sowie Demonstrationen um den Flughafen Rostock-Laage betroffen, wie die “Gipfelsoli Infogruppe” mitteilte.

Attac-Aktivist Werner Raetz kündigte an, gegen das Versammlungsverbot im Ort Heiligendamm selbst klagen zu wollen. Schließlich sei der geplante Sternmarsch beantragt worden, bevor der Sicherheitszaun gebaut worden sei. Gegen den Zaun an sich plane Attac jedoch keine Klage.

Das Bundesinnenministerium verteidigte das Demonstrationsverbot. “Wir haben als Gastgeber die Pflicht, dass wir alles tun, um unsere Gäste zu schützen”, sagte Staatssekretär August Hanning im ARD-”Morgenmagazin”. Es bestehe der Eindruck, dass Gewalttäter versuchen würden, den Zaun zu überwinden und das Treffen zu stören: “Wir wissen von Aktionen, die zumindest gefährdenden Chrakter haben.”

Die Polizeidirektion Rostock hatte am Dienstag in einer so genannten Allgemeinverfügung für das Gebiet innerhalb des Sicherheitszaunes sowie für einen 200 Meter breiten Streifen außerhalb davon für die Zeit vom 30. Mai bis zum 8. Juni alle Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel verboten. Vom 5. Juni bis 8. Juni sind in einem weiträumigen Gebiet um Heiligendamm praktisch alle öffentlichen Versammlungen verboten. In einem bis zu zehn Kilometer breiten Streifen außerhalb des Sicherheitszaunes sind auch unangemeldete öffentliche Versammlungen verboten. Ähnliches gilt für die Region um den Flughafen Rostock-Laage vom 2. bis zum 8. Juni.

Unter einer “Versammlung” könnte unter Umständen bereits ein Treffen von “drei oder vier” Leuten verstanden werden, sagte ein Sprecher des G-8-Einsatzstabes Kavala in Waldeck. Die Polizeidirektion begründete das Versammlungsverbot mit wiederholten öffentlichen Aufrufen “globalisierungskritischer Kreise”, den G-8-Gipfel “real und effektiv” zu blockieren. Eine solche Störung der Arbeitsfähigkeit der Gipfeltagung würde die internationalen Interessen Deutschlands nachhaltig schädigen.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte der “Financial Times Deutschland Online”: “Es müssen schon sehr gute Gründe vorliegen, um ein Demonstrationsverbot zu begründen.” Grundsätzlich dürfe nicht in Zweifel gezogen werden, dass in Deutschland friedlich und ohne Waffen gegen den G-8-Gipfel demonstriert werden dürfe.

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