G8-Gegner kritisieren Bannmeile

Frankfurter Rundschau 16. Mai 2007

Von Hans-Hermann Kotte
Die von der Polizei erlassene bis zu zehn Kilometer breite Bannmeile rund um den G8-Gipfelort Heiligendamm hat teils heftige Reaktionen hervorgerufen. Protestgruppen und Bürgerrechtler kritisierten die Beschränkungen des Demonstrationsrechts und kündigten gerichtliche Klagen an. Das Bundesinnenministerium verteidigte dagegen die Maßnahme. “Wir haben als Gastgeber die Pflicht, alles zu tun, um unsere Gäste zu schützen”, sagte Staatssekretär August Hanning.

Laut Verfügung der Polizei gilt ein generelles Demonstrationsverbot vom 30. Mai bis zum Ende des Gipfels am 8. Juni in einer 200-Meter-Zone vor dem Sicherheitszaun um das Ostseebad. Innerhalb eines fünf bis zehn Kilometer breiten Gürtels rund um Heiligendamm sind dann sämtliche unangemeldeten Proteste verboten. Vom 2. bis 8. Juni wird auch der Flughafen Rostock-Laage einbezogen, auf dem die Flugzeuge mit den G8-Staats- und Regierungschefs landen und starten. Zehn bereits angemeldete Demonstrationen wurden dagegen genehmigt.

Attac-Pressesprecherin Frauke Distelrath sagte der FR, dem Verbot liege “ein von Paranoia geprägter Sicherheitsbegriff” zugrunde. In der bereits aufgeheizten Atmosphäre nach den Polizei-Razzien wirke das Demonstrationsverbot “verschärfend”.

Von einer “bewusst rechtswidrigen” Einschränkung der Grundrechten”, spricht Monty Schädel, Mitorganisator der Anti-G8-Großdemonstration am 2. Juni in Rostock. “Da fragt man sich schon, wie ernst die Polizei die Demokratie nimmt”, sagte Schädel der FR. Zwei große Protestaktionen, der Sternmarsch nach Heiligendamm am 7. Juni und die Demonstrationen am Flughafen Rostock-Laage, am 5. und 6. Juni seien nun “blockiert”.

Die G8-Gegner fühlten sich von der Polizei “getäuscht”, sagte Schädel, denn die habe im Vorfeld immer wieder dementiert, dass es umfangreiche Demonstrationsverbote geben werde. “Die Polizei hat uns lange hingehalten.”

Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie sagte der FR, dass das Versammlungsrecht von den Behörden anscheinend “als Gefahr” betrachtet werde. “Die Proteste sollen weit entfernt von dem Ort bleiben, auf den die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gerichtet ist.” Das sei keine demokratische Umgangsweise. “Der Schaden für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland geht nicht von den Demonstranten aus, sondern von einem rabiaten Umgang mit Grundrechten.”

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