Kampagne Block G8: Allgemeinverfügung der Polizei ist schwerer Eingriff in die Grundrechte

Kampagne Block G8 Pressemitteilung 16. Mai 2007
Allgemeinverfügung der Polizei ist schwerer Eingriff in die Grundrechte
Massenhafter Ziviler Ungehorsam angekündigt

Die heute von der BAO Kavala erlassene “Allgemeinverfügung” ist ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. “Für die G8 soll eine kritik- und demonstrationsfreie Zone durchgesetzt werden. Das unterstreicht einmal mehr den illegitimen Charakter des Gipfels.”, erklärte Lea Voigt, Sprecherin der Kampagne Block G8 dazu. “Wir unterstützen alle politischen und juristischen Versuche, diese undemokratische Maßnahme zu Fall zu bringen. Aber selbst wenn das Versammlungsverbot gerichtlich betätigt werden sollte: Tausende von Menschen werden sich nicht vorschreiben lassen, wo sie gegen die G8 zu protestieren haben und die Verfügung in einem Akt des Zivilen Ungehorsams bewusst missachten.”, so Voigt weiter.
Block G8!

Die Begründung, so wie sie auf der Internetseite der Polizei Mecklenburg-Vorpommern nachzulesen ist, sei “dürftig, fehlerhaft und demagogisch”, sagte Christoph Kleine, ebenfalls Sprecher der Kampagne Block G8. “Die Behauptung, dass nur durch ein großräumiges Versammlungsverbot Rettungswege freigehalten werden könnten, ist offensichtlich vorgeschoben und unglaubwürdig. Blockaden richten sich niemals gegen Rettungsfahrzeuge, sondern diese können stets passieren. Demagogisch ist die gezielte Vermischung der angekündigten Blockaden angeblich drohenden Gewalttaten. Die ‘friedlichen Protestteilnehmer’ wollen die Blockaden nicht verhindern, wie der Polizeitext suggeriert, sondern sie werden massenhaft an ihnen teilnehmen.”, so Kleine weiter. “Lediglich mit den Bemerkungen, dass durch Demonstrationen die ‘Arbeitsfähigkeit des Gipfeltreffens’ gestört werden sowie die ‘internationalen Interessen Deutschlands’ nachhaltig geschädigt könnten, zeigt die Polizei ihre wahren Beweggründe.”

“Die Massenblockaden der Zufahrten werden unbeeindruckt von der Allgemeinverfügung stattfinden.”, stellte Lea Voigt klar. “Unsere Aktionen waren und sind als kalkulierter Regelverstoß im Sinne des Zivilen Ungehorsams geplant. Gerade durch die Nicht-Beachtung des Demonstrationsverbotes, drücken wir das deutliche ‘Nein’ gegenüber der Institution und Politik der G8 aus.”, so Voigt weiter.

Rückfragen bitte an mailto:blockade@g8-2007.de oder telefonisch bei: Lea Voigt, 0175-8384018 Christoph Kleine, 0172-9006161

Internet: www.block-g8.org Die Allgemeinverfügung im Netz: http://www.polizei.mvnet.de/index.php?option=content&task=view&id=3782&Itemid=265