Polizeidirektion Rostock erlässt Allgemeinverfügung

Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Rostock v. 15. Mai 2007 [PDF...2,37 MB]

Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts aus Anlass des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm vom 06. bis 08.06.2007
(reine Text-Zusammenfassung weiter unten...)


Gebiet der technischen Sperre (PDF - 1 MB)


Gebiet des Flughafen Laage (PDF - 1 MB)

Seegebiet vor Heiligendamm (PDF - 206 KB



15. Mai 2007
Aus Anlass des G8-Gipfeltreffens in Heiligendamm erlässt die Polizeidirektion Rostock als zuständige Versammlungsbehörde M-V am 16.05.2007 eine Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts im Bereich um Heiligendamm und Laage mit Regelungen im Zeitraum ab 30.05. bis zum 08.06.2007.

Die Allgemeinverfügung untersagt

- alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel im Zeitraum vom 30.05.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr

im Gebiet innerhalb der technischen Sperre um Heiligendamm und bis 200 m vor der technischen Sperre, sowie im kleinen (seeseitigen) Sperrgebiet vor Heiligendamm,

- alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel für den Zeitraum vom 05.06.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr und

- alle unangemeldeten öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel für den Zeitraum vom 30.05.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr

in dem in beiliegender Karte mit „II“ gekennzeichneten Bereich,

- alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel für den

Zeitraum vom 02.06.2007, 00:00 Uhr bis 08.06.2007, 24:00 Uhr

für das Gebiet um den Flughafen Rostock – Laage.

Alle bislang angemeldeten Versammlungen in diesen Räumen werden auf Grundlage der Allgemeinverfügung geprüft.

Globalisierungskritische Kreise haben wiederholt öffentlich dazu aufgerufen, „den G8-Gipfel real und effektiv (zu) blockieren und von seiner Infrastruktur abzuschneiden“. Damit wird eine andauernde Bedrohungssituation für alle Gipfelteilnehmer und kritischen Demonstranten erzeugt. Zwingend notwendige Rettungsmaßnahmen wären ggf. nicht mehr durchführbar. Eine solche Störung der Arbeitsfähigkeit der Gipfeltagung mit seinen zahlreichen Delegationen würde die internationalen Interessen Deutschlands nachhaltig schädigen. Auch die weit überwiegende Zahl friedlicher Protestteilnehmer vermag derart beabsichtigte Störungen nicht zu verhindern. Erfahrungen zeigen, dass aus dem Schutz friedlicher Versammlungen heraus Gewalttäter erfolgreich ihre Ziele erreichen.

Die gewaltsame Erstürmung des durch eine technische Sperre gesicherten Raumes ist offensichtlich erklärtes Ziel gewaltbereiter Globalisierungsgegner. Im Falle der Überwindung der technischen Sperre ist die polizeiliche Aufgabe der Verhinderung von Anschlägen gefährdet.

Die Beschränkung des Versammlungsrechts ist deshalb auch unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht nur erforderlich sondern auch verhältnismäßig.

Die Versammlungsbehörde geht davon aus, dass die Protestszene ihrem Anliegen durch viele Demonstrationen ausreichend Ausdruck verleihen kann. Insbesondere in Bad Doberan werden auf dem zentralen „Kamp“ Dauerveranstaltungen stattfinden. Auch im Stadtgebiet von Rostock finden ab dem 01.06.2007 fortlaufend Versammlungen statt, insbesondere am 02.06.2007 die angekündigte Großdemonstration mit bis zu 100.000 Teilnehmern.

Bei KAVALA liegen zur Zeit 60 Versammlungs- und Veranstaltungsanmeldungen für den Zeitraum ab 25.05.2007 vor. Bislang sind 10 Versammlungen positiv beschieden worden und bleiben von der Allgemeinverfügung unberührt. In den nächsten Tagen werden weitere Bescheide versandt. Fortlaufend kommen neue Anmeldungen hinzu. Erfahrungsgemäß werden nur einige Versammlungen unter das dargestellte allgemeine Verbot fallen.

Die von der „Friedensgesellschaft“ angemeldeten Kundgebungen auf den Zufahrten zum zivilen und militärischen Flughafengelände können allerdings angesichts der angekündigten Blockaden nicht zugelassen werden.

Die Verbote treten spätestens außer Kraft, sobald alle gefährdeten Schutzpersonen aus dem Teilnehmerkreis des G-8-Gipfeltreffens das dargestellte Gebiet am 08.06.2007 seit mehr als einer Stunde verlassen haben.

Der genaue räumliche Geltungsbereich ist im Internet unter der Adresse: www.polizei.mvnet.de“ unter der Rubrik „G8 Gipfel 2007“ unter dem Menüpunkt „Versammlungen“ abrufbar.