Betreten des "Bombodroms" kein Hausfriedensbruch

gipfelsoli 26. April 2007

Wittstock/Mirow (dpa/bb) - Das Betreten des so genannten Bombodroms bei Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) kann nach Angaben der Staatsanwaltschaft Neuruppin nicht als Hausfriedensbruch geahndet werden. "Ein Schild als Verbot reicht nicht", sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Mittwoch und bestätigte
die Aufhebung eines Strafbefehls gegen einen Radfahrer aus Dranse bei Wittstock.
Der 65- Jährige sollte 200 Euro Strafe zahlen, weil er 2006 von einem Konzert von Bombodromgegnern über den früheren Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide in sein Heimatdorf fuhr und ertappt wurde.

"Laut Rechtsprechung muss das Gelände umfriedet sein" sagte der Sprecher. Das Betreten oder Befahren bleibe aber eine Ordnungswidrigkeit, die die Bundeswehr ahnden müsse, stellte die Staatsanwaltschaft klar.

Um das rund 14 000 Hektar große Gelände in der Kyritz-Ruppiner- Heide wird seit 1992 gestritten. Die Bundeswehr will hier einen Luft- Boden-Schießplatz betreiben und extreme Tiefflüge sowie Bombenabwürfe trainieren. Mehrere Initiativen haben im Zusammenhang mit dem G8- Gipfel Anfang Juni in Heiligendamm angekündigt, Teile des Bombodroms vorübergehend zu besetzen.

(Berichtigung: In der Überschrift wurde berichtigt: kein Hausfriedensbruch
(statt: keine Ordnungswidrigkeit).)