Sternmarsch-Bündnis

Pressemitteilung

20. Mai 2007

G8: Demoverbot bis 6 Kilometer von Heiligendamm Anwalt: "Verbotszonen beispiellos in bundesrepublikanischer Geschichte" Sonderbehörde "Kavala" verschleppt weitere Demonstrationsanmeldungen

Während des G8-Gipfels gilt ein 10-tägiges Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Heiligendamm und bis zu 200 Meter außerhalb. Vom 5. bis 8. Juni, also während des Gipfeltreffens, erweitert sich die Zone zusätzlich auf bis zu 4 Kilometer vom Zaun. Demonstrationen sollen somit auf bis zu 6 Kilometer vom Tagungshotel entfernt verbannt werden.

Eine Gruppe von Anwälten hatte für das "Sternmarsch-Bündnis" am Wochenende einen Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht. In dem Eilantrag legen die Anwälte dar, dass die G8-Delegationen, obwohl nicht dafür legitimiert, international bedeutsame Entscheidungen treffen. Daher müsse internationaler Protest für die G8 auch sichtbar sein. Die "Empfindungen der Staatsgäste", die die Polizei nicht trüben möchte, spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Aus dem Eilantrag:

"Bürger-Proteste gegen Politik auf internationalem Niveau haben ein besonderes Gewicht - sie brauchen einen Raum, um bei Staatsoberhäuptern der G 8 und in der internationalen Öffentlichkeit Ausdruck und Beachtung zu finden. Öffentlichkeitswirksam bedeutet bei internationalen Ereignissen in besonderem Maße, daß es um Zugang und Beachtung durch die internationalen Medien geht. Die notwendige Beachtung können derartige Proteste nur finden, wenn sie "medienwirksam am Ort des Geschehens" stattfinden. Die Bedeutung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit geht daher bei derart wichtigen übernationalen Anlässen über die Bedeutung der Versammlungsfreiheit bei nationalen Anlässen hinaus".

Nach Auffassung des Hamburger Anwalts sind die Demoverbote in erheblichen Teilen rechtswidrig: "Die von Kavala verhängten Verbotszonen sind beispiellos in der bundesrepublikanischen Geschichte", erklärt Anwalt Carsten Gericke. "Können die Antragsteller ihre Versammlung nicht durchführen, ist ihre Versammlungsfreiheit irreparabel verletzt, denn die Versammlung ist unwiderruflich anlassbezogen", führt er weiter aus.

Auch die "besondere Gefährdungslage" des G8-Treffens wird zwar von der Polizei behauptet. Jedoch gibt es dafür keinerlei Anhaltspunkte. Dies müssen auch das BKA und der Verfassungsschutz auf Nachfrage einräumen: "Tragfähige Anhaltspunkte für drohende hinreichend erhebliche Gefahren hat die Versammlungsbehörde nicht vorbringen können", erläutert die Klageschrift.

Kritisiert wird in der Klage die Polizeiorganisation "Kavala": "Die Schaffung einer Sonderbehörde "Kavala" bei der Polizeidirektion Rostock für den Erlass der angegriffenen Verfügungen ist verfassungswidrig", schreibt Gericke. Vor allem habe die Schaffung einer Sonderbehörde mit Hunderten von Beamten dazu geführt, dass Anmeldungen von Versammlungen und Demonstrationen nicht oder schleppend bearbeitet werden:

"Diese Konstruktion führte im Ergebnis dazu, dass verfassungsrechtlich gebotene Kooperationspflichten der Versammlungsbehörde faktisch über Monate auf Eis lagen bzw. verschleppt wurden, da erst eine Sonderverwaltungseinheit dafür aufgebaut und durch auswärtige Verwaltungsbeamte besetzt wurde. Auf diese Weise wurde den Antragstellern zudem die Möglichkeit frühzeitigen und effektiven Rechtsschutzes genommen".

Auch andere Anmeldungen sind vom Verbot betroffen. Für den 5. Juni hat die "Jüdische Stimme" zusammen mit Aktivisten aus Israel und Palästina eine Protestkundgebung mit 150 Teilnehmern angemeldet. Der 5. Juni ist der 40. Jahrestag des Beginns des Sechs-Tag-Kriegs. Bis heute ist bei der "Jüdischen Stimme" nicht einmal eine Verbotsverfügung eingegangen.

"Wir sind sehr erfreut über das breite, sogar internationale Medienecho und die Sympathie für unseren Protest gegen das G8-Treffen", erklären die Veranstalter des Sternmarschs am 7. Juni. Gegenwärtig wird weiter international zur Demonstration aufgerufen.

Kontakt: 0160/ 953 14 023

[Sternmarsch-Bündnis]

für weitere lokale Infos zu Hamburg, siehe: www.bewegungsmelder.org

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